Gebrauchten Staubsauger kaufen – worauf muss ich achten?
Gebrauchter Staubsauger vom Händler oder von Privat?
Meist sind vom Händler gebrauchte Staubsauger etwas teurer als bei Privatverkäufen – der Händler will schließlich auch Geld verdienen. Neben einer Rechnung erhalten Sie dafür auch eine Gewährleistung und womöglich noch eine Garantie.
Eine Gewährleistung oder Garantie erhalten Sie bei einem Privatverkauf höchstens dann, wenn der Staubsauger noch recht neu ist. Zu dem Kauf bekommen Sie in diesem Fall den alten Kaufvertrag mit. Sie sollten sich zudem insbesondere bei privaten Verkäufern nicht allein auf die Beschreibung des Zustands des Staubsaugers verlassen. Im Zweifel hat eine Privatperson nicht viel zu verlieren. Ein Händler hingegen würde einen schlechten Ruf riskieren.
Es kann vorkommen, dass von dem Staubsauger nur unscharfe oder keine Fotos zu sehen sind. Fordern Sie in einem solchen Fall Fotos an, worauf Sie das Gerät von allen Seiten im Detail sehen können.
Kurz gesagt: Die sicherere Wahl ist auf jeden Fall ein Händler. Im Vergleich dazu können Sie aber mit etwas Glück bei einem Privatverkäufer noch einmal 10 bis 30 Prozent sparen.
Besondere Vorsicht in Foren
Auch bei Privatverkäufen genießt der Kunde bei Händlern wie Amazon noch einen gewissen Schutz. Im Zweifel können Sie diese in Anspruch nehmen. Allerdings gilt das für Käufe in Foren nicht. Seien Sie hier daher besonders vorsichtig und prüfen Sie unter anderem den Verkäufer, wie lange dieser im Forum bereits angemeldet ist, unter welchen Themen der Verkäufer sich beteiligt hat und ober er hier Geräte bereits verkauft hat. Zudem führen einige Foren auch eine Art von Vertrauensliste, worin Verkäufer und Käufer sich gegenseitig bewerten und Erfahrungen austauschen.
» Mehr InformationenAllerdings kann sich das hohe Risiko auch lohnen: Häufig sind die Geräte deutlich günstiger, da an Amazon oder andere Plattformen durch die Verkäufer keine Gebühren gezahlt werden müssen. Gegenüber dem herkömmlichen Gebrauchtwert sparen Sie hier mit etwas Glück rund 20 Prozent.
Gebrauchtpreis mit Neupreis vergleichen
Wenn ein Staubsauger neu auf den Markt kommt, dann ist dieser oftmals noch etwas teuer. Doch sobald ein neues Modell von dem Hersteller auf den Markt kommt, sinkt häufig der Preis für das Vorgänger-Modell. Falls Sie also einen gebrauchten Staubsauger suchen, der nicht zu alt ist, sollten Sie zuvor den Preis des gebrauchten Staubsaugers mit dem Neupreis vergleichen, bevor Sie sofort zu dem gebrauchten Staubsauger greifen. Es kann nämlich durchaus vorkommen, dass der Unterschied des Preises zwischen einem neueren gebrauchten Staubsauger und der Neuware relativ gering ausfällt.
» Mehr InformationenDen Zustand des gebrauchten Staubsaugers prüfen
Wenn Sie selbst den gebrauchten Staubsauger in Augenschein nehmen können, ist es ratsam, das Gerät ausgiebig zu testen: Schauen Sie sich den Staubsauger im Detail an und achten Sie dabei auf möglich Mängel, die nicht erwähnt wurden. Damit könnten Sie den Preis zusätzlich drücken.
» Mehr InformationenSchalten Sie den Staubsauger ein und prüfen Sie, ob dieser auch gut saugt und hören Sie genau hin: Macht der Motor auffällige Geräusche? Oder ist alles im Grünen Bereich?
Wenn so weit alles in Ordnung ist, können Sie den gebrauchten Staubsauger kaufen und ein echtes Schnäppchen machen. Zuvor sollten Sie sich allerdings mit der Garantie und der Gewährleistung befassen, um über Ihre Rechte ausreichend informiert zu sein. Nachfolgend finden Sie dazu wichtige Details.
Vor- und Nachteile eines gebrauchten Staubsaugers
- oftmals günstiger als ein neues Modell
- eventuell können Sie den Staubsauger vor Ort noch testen
- eventuell keine Garantie mehr
Garantie und Gewährleistung
Auch als Käufer eines gebrauchten Staubsaugers gibt es Vorgaben bezüglich einer Garantie und einer Gewährleistungsgarantie. Damit Sie sich im Anschluss damit auskennen, möchten wir Ihnen diesbezüglich die wichtigsten Informationen nachfolgend mitteilen.
» Mehr InformationenUnterscheidung | Hinweise |
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Garantie | Bei einer Garantie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Verkäufers. Damit wird eine bestimmte Eignung, Beschaffenheit oder Haltbarkeit garantiert. Wenn in der Artikelbeschreibung eine Garantie zugesagt wird (auch wenn freiwillig), gilt diese mit dem Abschluss von dem Kaufvertrag als vereinbart. Das bedeutet, dass in diesem Fall die Garantie verbindlich ein Teil von dem Vertrag ist und der Käufer hat einen Anspruch auf die Garantie. Ob der Staubsauger neu oder gebraucht ist, spielt bei einer Garantie keine Rolle. Ob der Verkäufer privat oder gewerblich handelt, ist auch egal. Und ob der Käufer privat ist oder gewerblich, ist ebenfalls ohne Bedeutung. |
Gewährleistungsgarantie | Den Gesetzen zur Gewährleistung unterliegt jede verkaufte Ware von einem Verkäufer. Allen Käufern steht diese gesetzliche Gewährleistung zu und bei privaten Käufern kann diese vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Darauf kann man auch nicht verzichten. Bei der Gewährleistung handelt es sich um ein gesetzliches Recht. Für die Mängelfreiheit von einer Ware muss der Verkäufer für einen gewissen Zeitraum einstehen. Im Volksmund wird das häufig Garantie genannt. Je nach Fallkonstellation ist bei der Gewährleistung die (Mindest-) Dauer unterschiedlich. |
- Gewerblich handelnder Verkäufer: Für die Gewährleistung beträgt die Frist bei gebrauchten Waren zwei Jahre. Durch den Verkäufer kann dieser aber auf ein Jahr beschränkt werden. Im Angebot muss er das jedoch ausreichend deutlich vermerken. Die Gewährleistung darf ein gewerblich handelnder Verkäufer nicht unter ein Jahr verkürzen. Wenn der Verkäufer auf die verkürzte Gewährleistung nicht hinreichend genau hinweist oder versucht, die Gewährleistung noch kürzer zu gestalten (oder sogar völlig auszuschließen), beträgt die Frist dann wieder ganze zwei Jahre.
- Privat handelnder Verkäufer: Die Gewährleistung beträgt bei gebrauchten Waren zwei Jahre. Durch den Verkäufer kann sie allerdings gänzlich ausgeschlossen werden. Das alleinige Risiko liegt dann beim Käufer. Dies gilt selbstverständlich nur für Mängel, die eintreten, nachdem Sie die Ware gekauft haben. Dennoch muss der Verkäufer für solche Mängel haften, die bei Übergabe bereits vorhanden sind und in der Beschreibung nicht erwähnt wurden.